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Der 1997 gegründete Verband ist die offizielle Interessen-
und Arbeitgebervertretung der privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen im
Bereich der Forstwirtschaft im Freistaat Sachsen.
Tätigkeitsfelder der vertretenen Unternehmen:
Forsttechnische Dienstleistung:
- Walderneuerung/Erstaufforstung
- Waldpflegemaßnahmen
- Holzeinschlag
- Holzrückung
- Holztransport
- Waldschutz
- Vermarktung / Holzhandel
Forstliche Ingenieurleistungen:
- Gutachtenerstellung (Waldwertschätzung, Entschädigungsgutachten etc.)
- Forstplanung / Forsteinrichtung
- Betriebsleitung / Betriebsführung
Auftraggeber sind die Staatsbetriebe Sachsenforst, private
Waldbesitzer, Kommunen und sonstige Körperschaften.
Bildung:
- Ausbildung
- Fortbildung
- Weiterbildung
Bildungsunternehmen ist die
Umweltservice GmbH
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Zielsetzung des Verbandes
- Förderung des Dialogs zwischen forstwirtschaftlichen
Dienstleistungsunternehmen und den Ministerien, den Staatsbetrieben
Sachsenforst und
den Ämtern
- Förderung des Dialogs zwischen beteiligten Marktpartnern (Waldbesitzer,
Säge- und Holzindustrie)
- Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Forstwirtschaft
- Förderung der engeren Zusammenarbeit zwischen den einzelnen
forstwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen, Informations- und
Erfahrungsaustausch
- Vertretung und Förderung der Belange der Mitglieder
- Der Verband ist Träger von forstlichen Projekten (z.B.:
"Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement von klein- und
mittelständischen Dienstleistungsunternehmen in der Forstwirtschaft";
Fortbildung von Forstspezialmaschinenführern etc.)
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Organisationsstruktur
Organ des Sächsischen Forstunternehmer-Verbandes e.V. ist
die Mitgliedervollversammlung und der Vorstand.
Sondergremien des Verbandes sind die Regionalverantwortlichen
sowie die gesondert tagende Sachverständigengruppe.
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Mitglieder
Im Freistaat Sachsen existieren derzeit ca. 120 - 130
Forstunternehmen mit insgesamt rund 1.500 Beschäftigten. Davon sind ein Drittel
im Sächsischen Forstunternehmer-Verband e.V. organisiert.
Über die Mitgliedschaft wird satzungsmäßig durch Antrag
bei der Mitgliederversammlung entschieden.
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